Nach Unfällen oder Erkrankungen stehen Menschen oftmals vor der Herausforderung, ihren Alltag völlig neu organisieren und bewältigen zu müssen. Bewegungseinschränkungen, geistige Beeinträchtigungen oder seelische Probleme erschweren bis dahin selbstverständliche Tätigkeiten und erfordern besondere Unterstützung. Ziel der Ergotherapie ist es, Menschen durch gezieltes Training und Behandlung bei für sie bedeutungsvollen Tätigkeiten zu unterstützen und ihnen so ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
In der Ergotherapie werden vor allem spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung gezielt und ressourcenorientiert eingesetzt.
Ergotherapie ist immer dann angezeigt, wenn Menschen infolge von Krankheiten oder Unfällen in ihrem Alltag beeinträchtigt sind. In unserer Praxis behandeln wir besonders häufig Betroffene mit:
In unserer Praxis sind wir auf Ergotherapie mit Erwachsenen spezialisiert. Wenn Sie eine Therapeutin für Heranwachsende suchen (z.B. wegen Schul- oder Entwicklungsstörungen) suchen, schauen Sie gerne auf www.ergotherapie.at nach.
Ziel der Ergotherapie ist es, Menschen bei der Durchführung von für sie bedeutungsvollen Betätigungen zu stärken.
Ihre Ergotherapie beginnt mit einem Gespräch . Entsprechend Ihres Befundes sowie Ihrer speziellen Wünsche und Bedürfnisse werden die therapeutischen Ziele besprochen. Nach Erstellung des persönlichen Behandlungsplans und Klärung der Rahmenbedingungen kann die Ergotherapie beginnen.
Für die meisten ergotherapeutischen Leistungen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Darauf sollte neben Ihren Personendaten und der Diagnose Folgendes vermerkt sein:
Bei manchen Krankenkassen müssen Sie Ihre Verordnung vorab bewilligen lassen, bei anderen Kassen ist die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt.
Nach Abschluss der Therapie können Sie Verordnung, Rechnung und Ihren Einzahlungsbeleg zur Krankenkasse schicken, um ca. 2/3 der Kosten refundiert zu bekommen.
Wenn Sie die ausgestellte Verordnung von Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen, bekommen Sie einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet.
Meistens werden fachärztliche Verordnungen eher bewilligt, als solche vom Hausarzt.
Je nach Beitrag der Krankenkasse müssen Sie also ca. 25-35 Euro pro Behandlungseinheit selbst aufbringen
Wir freuen uns über Ihren Anruf, wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten.